Post-Sportverein Traunstein e.V.
Stand: 18. Mai 2006
Er ist Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes und seiner Fachverbände.
Familienangehörigen der Deutschen Post AG, der Postbank AG und der Telekom AG, sowie allen Tochterunternehmen die Pflege des Sports zu betreiben.
Auch Nichtpostbedienstete können Vereinsmitglied werden. Parteipolitische, konfessionelle, rassische sowie Klassen trennende Bestrebungen sind ausgeschlossen.
Wählbar in den Sportrat ist im übrigen (§ 14 Ziffer 1 b und c) jedes stimmberechtigte Mitglied.
In den Vorstand oder Sportrat zu wählende Mitglieder sollen mindestens 1 Jahr lang dem Verein angehören.
Der Austritt ist nur zum 01. 01. und zum 01.07. eines Jahres zulässig und ist unter Rückgabe des Mitgliedsausweises schriftlich 2 Wochen vor diesen Terminen zu erklären.
Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich begründet mitzuteilen.
Der Rechtsweg gegen die Entscheidung des Sportrates ist ausgeschlossen.
Die Organe des Vereins sind
Die Mitarbeit in den Organen ist ehrenamtlich.
Die Mitglieder des Vorstandes und des Sportrates werden vom Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, einberufen. Die Einladung soll schriftlich und eine Woche vorher unter Angabe der Tagesordnung erfolgen.
Der 1. Vorsitzende muss den Vorstand oder Sportrat einberufen, wenn die Mehrheit des Vorstandes oder des Sportrates dies verlangt.
Der Vorstand besteht aus dem
Die Protokolle sind von ihm und einem der beiden Vorsitzenden zu unterzeichnen.
Die Kasse ist jährlich mindestens einmal durch zwei unabhängige Kassenprüfer, die von der Mitgliederversammlung gewählt sind, zu prüfen. Auf Verlangen eines Vorsitzenden sind die Kassenbücher und Belege dem Vorstand jederzeit zur Prüfung vorzulegen.
Der Sportrat besteht aus
Der Sportrat beschließt über
Mit Zweidrittel-Mehrheit hat der Sportrat zu entscheiden über Aufnahme von Krediten, Aufnahme eines Rechtsstreits.
Der Sportrat ist laufend über die wichtigen Beschlüsse des Vorstandes zu unterrichten.
Über Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen (Dringlichkeitsanträge), kann nur mit den Stimmen von einem Drittel der anwesenden Mitgliedern beraten werden. Auch diese Anträge sind schriftlich einzureichen.
Im Vorstand, im Sportrat und in der Mitgliederversammlung kann, auf Antrag, Abstimmung durch Stimmzettel beschlossen werden.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen des Vereins dem Betreuungswerk der Postunternehmen zu, mit der Maßgabe es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden, nämlich der Postwaisenbetreuung.
Die Jugendordnung des Post-Sportverein Traunstein e.V. gilt als Teil der Satzung.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Traunstein.